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Sind Ihre ESG-Daten bereit für die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen?
Februar 19, 2024
Der Fokus in der Europäischen Union liegt weiterhin auf ESG-Berichtsstandards und die neu eingeführte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rückt zunehmend in den Mittelpunkt. Entstanden im Rahmen des European Green Deal, ersetzt die CSRD ihre Vorgängerin, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014. Die frühere Gesetzgebung wurde als unzureichend erachtet, Lücken im derzeitigen EU-Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen, und so entstand die CSRD. Die neue Richtlinie, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat der EU am 21. Juni 2022 vorläufig geeinigt haben, schafft in Verbindung mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und der Taxonomie-Verordnung einen kohärenten Berichterstattungsrahmen, der den europäischen Green Deal weiter voranbringt.
Was sind die Januar-Updates für CSRD 2024?
Die CSRD löst offiziell die NRFD ab und soll umfassender sein als ihre Vorgängerin, um mehr Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu schaffen. Trotzdem wurden durch die NFRD-Richtlinie 2014/96/EU und aktuelle Entwürfe bereits bestimmte Offenlegungspflichten festgelegt.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen, die bisher in den Zuständigkeitsbereich der NFRD fielen, neue Vorschriften. Unternehmen, die von der NFRD ausgenommen waren, aber eine Belegschaft von mindestens 250 Mitarbeitern haben, könnten ab dem 1. Januar 2025 von den neuen Regelungen betroffen sein, und KMUs ab Anfang bis Mitte 2026. Außereuropäische Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen, sollten sich ebenfalls darauf einstellen, ihre ESG-Auswirkungen offenzulegen und zu authentifizieren.
Die CSRD umfasst eine Offenlegungspflicht in Bezug auf Umwelt- und Sozialindikatoren, z. B. mitarbeiterbezogene Themen, Menschenrechte und Integritätsfragen. Die Richtlinie unterstreicht auch die Bedeutung der Corporate-Governance-Angaben in Bezug auf die Unternehmensleitungsorgane, ihre Zusammensetzung und den Rahmen für das Risikomanagement in Unternehmen. Außerdem wird deutlich, wie Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und Managementmethoden integriert wird.
Die Richtlinie basiert auf dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das sowohl die Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens auf die Nachhaltigkeit als auch den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen berücksichtigt und damit beiden Aspekten gleiches Gewicht verleiht. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer muss die offengelegten Angaben überprüfen, da dies eine strenge Vorschrift ist. Diese Maßnahme wird es Unternehmen erschweren, Greenwashing zu betreiben, und steht im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie, vertrauenswürdige Daten zu gewährleisten und gleichzeitig solche Probleme zu verhindern.
Wie kann ich meine Daten für die CSRD-Richtlinie vorbereiten?
Die betroffenen Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsdaten im XBRL-Datenformat zugänglich sind. Um dies zu erleichtern, wird derzeit ein digitales Kennzeichnungssystem unter Verwendung einer XBRL-Taxonomie entwickelt. Das Berichtsformat ist elektronisches XHTML, das sich an die standardisierten Kategorien der XBRL-Taxonomie hält, um die maschinelle Lesbarkeit zu erleichtern. Folglich müssen ESG-Daten und -Angaben digital zur Verfügung gestellt und bis zum Ende des Finanzzeitraums im Jahresbericht ausgewiesen werden. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, robuste Berichterstattungsprozesse und -kontrollen einzuführen, um eine ESG-Dateninfrastruktur aufzubauen, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zukunftssicher zu gestalten.
Die Kompetenz im Umgang mit ESG-Daten ist von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich. Einige verlassen sich immer noch auf unzusammenhängende manuelle Prozesse mit unzureichender IT-Unterstützung und mehreren Informationsquellen, während andere über strukturierte und nachvollziehbare Daten verfügen, die fundierte strategische Entscheidungen ermöglichen. Hier kommt die datengestützte ESG-Lösung von Adastra ins Spiel. Sie gewährleistet effiziente Erhebungspraktiken, die von entscheidender Bedeutung sind, wenn Sie die aktuelle Datenarchitektur Ihres Unternehmens auf dezentralisierte Systeme oder mangelnde Koordination zwischen Plattformen und Technologien überprüfen, die den Fortschritt behindern könnten.
Unsere Lösung meistert die ESG-Datenerfassung mit einer gründlichen Überprüfung, die darauf abzielt, den bestehenden Datenbestand zu bereinigen und seine Genauigkeit zu testen. Dieser proaktive Ansatz hilft, potenzielle Stolpersteine bei der grundlegenden Berichterstattung frühzeitig zu vermeiden und hat einen erheblichen Einfluss auf die anfängliche Projektdefinition. Darüber hinaus erstellen wir detaillierte ESG-Abschlussberichte sowie Empfehlungen auf Basis der aktuellen ESG-Zustandsanalyse für die weitere Entwicklung. Die datengetriebene ESG-Lösung von Adastra ist bereit, Ihre CSRD-Herausforderungen zu bewältigen.
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